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Schädlingsmonitoring nach HACCP Richtlinien

Schädlinge haben in Betrieben, die Lebensmittel herstellen, verarbeiten oder vertreiben, nichts zu suchen. Dementsprechend ist seit Inkrafttreten der Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) der EU am 1. Januar 2006 die Durchführung eines Schädlingsmonitoring per Gesetz verpflichtend vorgeschrieben. Die Schädlingskontrolle ist Teil des HACCP-Konzeptes.

Das Konzept / Was beudeutet HACCP?

Hazard → Gefährdung … für die Gesundheit
Analysis → Analyse … der Gefährdung
Critical → Kritisch … für die Beherrschung
Control → Überwachung … der Bedingungen
Point → Stelle … im Verfahren

Das HACCP-Konzept ist im Codex Alimentarius, eine von der FAO und der WHO erstellte Sammlung von Normen für die Lebensmittelsicherheit und Produktqualität, dargestellt. Es beschreibt eine von Lebensmittelbetrieben durchzuführende vorbeugende Kontrolle, die die Sicherheit von Lebensmitteln und Verbrauchern gewährleisten soll.

Das HACCP-Konzept fordert ein produkt- und prozessorientieres Vorgehen in folgenden Teilschritten:

  • Ermittlung von Gefahren, die vermieden, ausgeschaltet oder auf ein akzeptables Maß reduziert werden müssen (Gefahrenanalyse, Gefahrenpotential)
  • Bestimmung der kritischen Kontrollpunkte, auf der (den) Prozessstufe(n), auf der (denen) eine Kontrolle notwendig ist, um eine Gefahr zu vermeiden, auszuschalten oder auf ein akzeptables Maß zu reduzieren,
  • Festlegung von Grenzwerten für diese kritischen Kontrollpunkte, anhand deren im Hinblick auf die Vermeidung, Ausschaltung oder Reduzierung ermittelter Gefahren zwischen akzeptablen und nicht akzeptablen Werten unterschieden wird,
  • Festlegung und Durchführung effizienter Verfahren zur Überwachung der kritischen Kontrollpunkte,
  • Festlegung von Korrekturmaßnahmen für den Fall von Überschreitungen der festgelegten Grenzwerten,
  • Festlegung von regelmäßig durchgeführten Verifizierungsverfahren, um festzustellen, ob den Vorschriften gemäß (1) bis (5) entsprochen wird (Kontrolle der Wirksamkeit des Systems),
  • Erstellung von Dokumenten und Aufzeichnungen, die der Art und Größe des Lebensmittelunternehmens angemessen sind, um nachweisen zu können, dass den Vorschriften gemäß (1) bis (6) entsprochen wird.

Detaillierte Informationen finden Sie unter:

Lebensmittelverordnung LMHV der EU

Leitlinien des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend

Wird ein Schädlingsbefall festgestellt, ist eine Schädlingsbekämpfung mit geeigneten Mitteln unbedingt erforderlich!

Die Durchführung / Was wird beim Schädlingsmonitoring gemacht?

Beim Schädlingsmonitoring nach dem HACCP-Konzept werden Monitoringfallen für relevante Schädlinge wie Küchenschaben, Mäuse, Ratten oder Motten in den Betriebsräumen aufgestellt und für Kontrollpersonal sichtbar gekennzeichnet. In einem Plan werden Position und Art der Falle festgehalten.

Die Fallen müssen in einem Abstand von mindestens 3 Monaten, bei Bedarf auch in kürzeren Abständen auf Befall kontrolliert werden. In einem Protokoll werden das Datum der Kontrolle, das Ausmaß des Schädlingsbefalls sowie gegen eventuellen Befall gesetzte Maßnahmen festgehalten.

Wir besichtigen Ihre Betriebsräume gerne unverbindlich und stellen Ihnen ein faires Angebot zusammen.

Bei Beauftragung erhalten Sie von uns ausführliches Informationsmaterial zum HACCP-Konzept und Basisinformationen zu relevanten Schädlingen und deren Bekämpfung. So sind Sie umfassend informiert.